Entlassleistung nach §45a SGB XI

Wir haben die Zulassung sämtlicher Krankenkassen für Baden - Württemberg.

Zusätzlich dürfen wir noch die Seniorenbetreuung (Entlassleistung) nach §45a in folgenden Regionen abrechnen:

  • Rhein - Neckar - Kreis
  • Neckar - Odenwald - Kreis
  • Heilbronner Unterland
  • Landkreis Karlsruhe
  • Stadtkreis Heidelberg
  • Stadtkreis Mannheim
  • Stadtkreis Heilbronn

weitere Regionen folgen in den nächsten Monaten.

Ihre Optionen für die häusliche Unterstützung (kurze Zusammenfassung)

Das Pflegegeld …
… zahlt die Pflegekasse, wenn Angehörige den zu Pflegenden komplett privat versorgen. Diese Mittel sind also frei verfügbar. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.

Kombinationsleistungen …
… stellt die Pflegekasse zur Verfügung, wenn pflegende Angehörige neben der privat erbrachten Pflege und Betreuung zusätzlich auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen. Dadurch erhöht sich das Pflegegeld insgesamt, sodass eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem zugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst und den Pflegekassen. Das Pflegegeld wird nur dann noch anteilig ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden.

Zusätzliche Mittel: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Entlastungsleistungen.

Nutzen Sie Ihre zusätzlichen Budgets!

Verhinderungspflege
Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu bekommen.

Was bedeutet das genau? Wenn Sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach einmal ausspannen möchten, beteiligt sich die Pflegeversicherung.
Jeder Pflegebedürftige, der mindestens einen Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.

Kurzzeitpflege
Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie fünfzig Prozent in das Budget der Verhinderungspflege (806 € p. a.) umwandeln lassen. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € p. a. aufgestockt werden.

Diese Mittel stehen dann für eine Pflegeauszeit zur Verfügung, in der Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Haushaltshilfe Dienst wie Haushaltshilfe Tietz zuhause umsorgt werden können – beispielsweise für eine stundenweise Entlastung oder für einen Urlaub.

Entlastungsleistungen kann durch die Haushaltshilfe Tietz abgerechnet werden
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125 € monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, für die Begleitung zum Arzt, zu einem Spaziergang oder für gemeinsame Aktivitäten zu holen. Auszahlbar ist auch dieser Betrag nicht. Haushaltshilfe Tietz als zugelassener Haushaltshilfe Dienst rechnet die Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche!

Jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres müssen Sie Ihre Ansprüche aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geltend machen. Die Entlastungsleistungen können Sie hingegen ins nächste Jahr bis zum jeweils 30. Juni übertragen. Handeln Sie bitte rechtzeitig. Sie können jederzeit Ihren Anspruch bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Übernahme von Betreuungskosten und Pflegekosten
Steuerabzugsfähigkeit Ihrer Ausgaben

Wenn Sie Rechnungen von Haushaltshilfe Tietz privat begleichen, können die Kosten auch von der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20 Prozent steuerabzugsfähig sind. Damit reduzieren sich die Steuerzahlungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr.

Wenn Sie mehr zu Kosten und Abrechnungsmöglichkeiten unserer Serviceleistungen erfahren möchten, rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.