Kostenübernahme

Nutzen Sie den Steuervorteil!

Sie haben unser Unternehmen für Haushaltsreinigungen, Fensterreinigung, Betreuung usw. engagiert? Dann beteiligen Sie doch den Staat an den Arbeitskosten!

Dies hat gleich mehrere Vorteile:

  • Sie lassen von unseren geprüften, versicherten und engagierten Mitarbeitern Reinigungen durchführen.
  • Wir führen alle Tätigkeiten im Rahmen des geltenden Gesetzes aus.
  • Unsere Mitarbeiter sind alle angemeldet und sozialversichert.
  • Bei einem Arbeitsunfall oder einem Haftpflichtschaden sind unsere Mitarbeiter versichert.
  • Sie können den Staat an den Arbeitskosten beteiligen.
  • Sie erhalten dadurch die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter.

Zögern Sie nicht länger und nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf!

Kurz Info zur Steuerbegünstigung

Seit dem 01.01.2009 sind nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, die bisher an verschiedenen Gesetzesstellen erfasst waren, in einer Vorschrift zur Förderung privater Haushalte als Auftraggeber einer Dienstleistung bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusammengefasst worden.

Die Förderung wurde deutlich ausgeweitet auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr.

Beispiel: Wer im Jahr 2011 insgesamt 20.000 Euro für eine Haushaltshilfe bezahlt, kann dann 20 Prozent der Kosten von der Steuer abziehen, bis maximal 4.000 Euro.

Die Förderung ist beschränkt auf Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Am eingesetzten Material plus der darauf entfallenden Mehrwertsteuer beteiligt sich der Staat nicht.

Die Arbeiten müsse in Ihrer privaten Wohnung bzw. dem Haus nebst Zubehörräumen und Garten durchgeführt werden – dabei darf es sich übrigens auch um eine Ferien- oder Zweitwohnung im EU-Ausland handeln.

Welche Dienstleistungen sind begünstigt?

Begünstigt sind daher "Arbeits-Maßnahmen", so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel "Kinderbetreuung, Fensterreinigung, Haushaltsreinigungen,, Teppichreinigung und ggf. einfach zu verrichtende Handwerksarbeiten (Reparaturarbeiten) in der eigenen Wohnung usw.)". (Quelle: www.finanztip.de)

Leistungen durch Krankenkassenabrechnung.

Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder einen anderen Versicherungsträger (Malteser, Allianz usw.)

In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, wenn der Einsatzgrund eine familiäre/betriebliche Notsituation ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. Kinder im Haushalt, Krankheit, Kur, nach einer OP usw.)

Wir sind zugelassener Partner aller gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen.

Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Sozial- und Jugendhilfeträger, Rentenversicherungsträger, Beihilfen etc.) informieren wir Sie gerne.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit!